Die voraussichtlich im März/April 2012 in Kraft tretende Reform des Insolvenzrechts ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) soll Unternehmer animieren, bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Damit verbessern sich die Chancen auf Sanierung deutlich.
Künftig erhält der Firmeninhaber bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit, im Rahmen eines „Schutzschirmverfahrens“ innerhalb von bis zu 3 Monaten eigenständig einen Sanierungsplan auszuarbeiten, unter der Aufsicht eines Sachverwalters. Dieser Sanierungsplan kann anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden. Der Verfasser des Insolvenzplans kann nicht als (vorläufiger) Insolvenzverwalter bestellt werden.
Die Gläubigerautonomie wird durch eine Erweiterung der Mitwirkungsrechte der Gläubiger an den wesentlichen Entscheidungen des Insolvenzverfahrens gestärkt. Hierzu wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der bei Unternehmen ab einer bestimmten Größe ein wichtiges Mitspracherecht bei der Auswahl des Insolvenzverwalters und der Anordnung der Eigenverwaltung haben soll. Die Eigenverwaltung wird künftig deutlich verbessert, sofern der Schuldner dies beantragt. Die bisherige Unternehmensleitung bleibt dann handlungsbefugt. Bei Anordnung der Eigenverwaltung wird anstatt eines Insolvenzverwalters ein Sachverwalter bestellt.
Ein wichtiger Sanierungseffekt liegt in der Stärkung des Dept-Equity-Swaps. Gläubiger können ihre Kreditforderungen in Eigenkapital wandeln und damit die Sanierung eines überschuldeten Unternehmens aktiv fördern.
Die Kompetenzen des Insolvenzverwalters werden erweitert. So kann der Insolvenzverwalter im Insolvenzplan bevollmächtigt werden, offensichtliche Fehler (wie z.B. Formfehler) des Insolvenzplans zu berichtigen, so dass nicht erneut eine Gläubigerversammlung zu deren Korrektur einzuberufen ist. Auch können einzelne Gläubiger einen Insolvenzplan nur noch unter erschwerten Bedingungen torpedieren.
Die Nutzung der neuen Möglichkeiten wird dazu führen, dass Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen in der Krise leichter werden.
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